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Alles Gute Shop Topuz

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Alles Gute Shop TOPUZ

Für die Lieferungen der Alles Gute Shop sind die folgenden Geschäftsbedingungen verbindlich: Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. 

Einkauf sowie Lieferungen erfolgen zu den Preisen der jeweils gültigen Preisliste. Die Preise schließen die Verpackungskosten ein und verstehen sich exkl. MwSt. gem.§19 (1) USTG erfolgt kein Umsatzsteuerausweis, da Kleinunternehmer.

Preise und Lieferbedingungen:

Die Lieferung erfolgt frachtfrei Bestimmungsort. Wir behalten uns vor, den Versand jeweils auf die für uns günstigste Frachtart durchzuführen. 

Verlangt der Käufer eine von der gewöhnlichen Versandart abweichende Beförderung, zum Beispiel als Eilgut, so gehen die Mehrkosten zu seinen Lasten. 

Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Gefahr des Kunden. Versicherungen aller Art erfolgen nur auf Anordnung und Kosten des Bestellers. 

Unvorhergesehene Ereignisse wie höhere Gewalt, Brandschaden, Maschinenschaden, Betriebsstörung, unverschuldeter Mangel an Rohstoffen usw. entbinden uns von jeder Lieferpflicht. 

Mängelansprüche 

Die von uns gelieferte Ware ist nach Möglichkeit zeitnah auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu kontrollieren. Eine diesbezügliche Reklamation wird von uns nur bis 3 Tage nach der Lieferung anerkannt. 

Rücksendungen, die nicht auf Mängeln beruhen, werden ohne unsere vorherige Zustimmung nicht angenommen. Für die Bearbeitung dieser Rücksendungen werden die Fracht- und Handlings kosten allenfalls in Rechnung gestellt. 

Sonderanfertigungen, Anbruch Packungen und nicht mehr verkaufsfähige Ware sind von der Rücknahme ausgeschlossen. 

Zahlungsbedingungen 

Der Kaufpreis ist innerhalb der vereinbarten Fristen zur Zahlung fällig. Ein Skontoabzug ist nur nach Maßgabe der einschlägigen Angaben auf der Rechnung zulässig. Als Zahlung für den Skontoabzug gilt der Tag des Geldeinganges bei uns bzw. der Tag der Gutschrift auf einem unserer Bankkonten. 

Der Kunde verpflichtet sich, die Kosten einer etwaigen Eintreibung voll zu ersetzen. 

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Alles Gute Shop (Metin Topuz)  

Allgemeines 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Besigheim. 

St Nr. 55429/22953 

St Nr. DE327373604 

Durch diese Bestimmungen werden alle früheren Ausgaben außer Kraft gesetzt. Wenn dem Händler bezüglich von ihm auf dem Markt bereit gestellter Produkte irgendwelche Beschwerden, Berichte über mutmaßliche Risiken und/oder Fälle nicht-konformer Produkte, insbesondere Verfehlung grundlegender Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen (gemeinsam "besondere Vorfälle") bekannt werden, so unterrichtet der Händler Alles Gute Shop hierüber unverzüglich und leitet dabei - mit Schwärzung personenbezogener Daten - mindestens folgende Informationen an Alles Gute Shop weiter: [a] Betroffenes Produkt (nach Artikel-/ Chargen-Nr., Anzahl), [b] Art und Hintergründe des besonderen Vorfalls, [c] aktueller bekannter Aufenthaltsort des betroffenen Produkts, [d] Art und Umfang etwaig berichteter Gesundheitsschäden. Die unverzügliche Unterrichtung muss spätestens 36 Stunden nach Bekanntwerden des besonderen Vorfalls erfolgen; bei Bedarf sind ausführliche Berichte an Alles Gute Shop nachzureichen.  

Das Begriffsverständnis von "Beschwerden", "Risiken", "nicht-konformen Produkt", " grundlegender Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen" richtet sich nach der PSA-Verordnung (EU) 2016/425.  

Der Händler führt systematische Aufzeichnungen, welche die Rückverfolgbarkeit der an den Händler gelieferten und von ihm auf dem Markt bereit gestellten Produkte gewährleisten ("Rückverfolgbarkeits-Aufzeichnungen"). Hierbei dokumentiert der Händler mindestens: [a] Art des Produkts (nach Artikel-/ Chargen-Nr.), [b] Empfänger, [c] Menge, [d] Versanddatum, [e] eigener Lagerort, falls noch nicht versandt.  

Sofern der Händler von Behörden Ersuchen um Unterlagen oder Informationen zum Nachweis der Konformität von Produkten erhält, leitet er diese Ersuchen unverzüglich an Alles Gute Shop weiter; der Händler wird sich bei Beantwortung des behördlichen Ersuchens vorab mit Alles Gute Shop abstimmen. Der Händler informiert Alles Gute Shop ebenso unverzüglich, falls er von Behörden dahingehende Ankündigungen oder Aufforderungen erhält, dass korrektive Maßnahmen (wie Rückrufe oder Rücknahmen) vorzunehmen sind.  

Ist der Händler der Auffassung oder hat Grund zur Annahme, dass mit einem von ihm auf dem Markt bereitgestellten Produkt ein Risiko verbunden ist oder dass es sich um ein nicht-konformes handelt und er deshalb dafür sorgen muss, dass Korrekturmaßnahmen ergriffen werden, so informiert der Händler Alles Gute Shop unverzüglich über den betreffenden Vorgang; hierbei legt der Händler gegenüber Alles Gute Shop konkret dar, welche konkreten Umstände ihn zu der Auffassung bzw. Annahme bewegen. Dasselbe gilt, wenn der Händler aus vorgenannten Gründen beabsichtigt, Behörden über den Vorgang zu informieren. Der Händler führt Präventiv- oder Korrekturmaßnahmen (wie Rückrufe oder Rücknahmen von Produkten) nur in Abstimmung mit dem Hersteller durch.  

Sofern der Hersteller von Produkten eine Präventiv- oder Korrekturmaßnahme trifft oder im Zusammenwirken mit Behörden eine solche durchführt (einschließlich Rücknahmen, Rückrufen, Versendung von sog. Field Safety Notices), wird der Händler hierbei Alles Gute Shop (in dessen Eigenschaft als Hersteller oder als Wirtschaftsakteur im Lager des Herstellers) die gebotene Unterstützung leisten; dies geschieht insbesondere dadurch, dass der Händler unverzüglich mittels seiner Rückverfolgbarkeits-Aufzeichnungen die Lieferwege betroffener Produkte identifiziert und vom Hersteller vorbereitete Benachrichtigungen (wie Field Safety Notices) an Stellen bzw. eigene Kunden, denen er die Produkte geliefert hat, weiterleitet.  

Während sich Produkte in der Sachherrschaft des Händlers befinden, stellt der Händler sicher, dass die Lagerungs- und Transportbedingungen die Konformität der Produkte mit den grundlegenden Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen nicht beeinträchtigen und mitgeteilten Vorgaben des Herstellers entsprechen; Alles Gute Shop kann ggfs. vom Hersteller beauftragt werden, solche Vorgaben zu konkretisieren.  

Bei Bereitstellung von Produkten auf dem Markt muss der Händler stets die geltende regulatorische Anforderung (insbes. der PSA-Verordnung (EU) 2016/425) beachten und mit der erforderlichen Sorgfalt agieren.  

Bevor der Händler ein Produkt auf dem Markt bereitstellt, überprüft er die Erfüllung folgender Anforderungen: Die/Den Produkte/n [a] tragen CE-Kennzeichnungen, [b] korrespondieren mit vom Hersteller beigefügten oder online bereitgestellten Konformitätserklärungen, [c] sind mit Identifikations-Kennzeichnungen (z.B. Chargen-Nr.) versehen, [d] sind Anleitungen und Informationen des Herstellers in (den) Landessprache(n) beigefügt, [e] sind im Falle von importierten Produkten mit den Angaben der Importeurs versehen (Name/Firma, Anschrift). Alles Gute Shop trägt Sorge, dass dem Händler Kopien der Konformitätserklärungen gemäß obiger Anforderung [b] zur Verfügung gestellt werden, soweit diese nicht online gestellt wurden.  

 

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